Die Frage „Wann kann ich in Pension gehen?“ beschäftigt viele – ob kurz vor dem Pensionsantritt oder als junge:r Beschäftigte:r. Denn: Je früher du Bescheid weißt, desto besser kannst du planen.
Wir erklären dir klar, verständlich und ohne Schönfärberei, wie das mit der Pension funktioniert, welche Optionen du hast und warum wir als Gewerkschaft für ein gerechtes Pensionssystem kämpfen.
Reguläre Alterspension – wann ist es so weit?
In Österreich gilt aktuell:
- Frauen: derzeit ab 60 Jahren, aber nicht mehr lange!
Das Pensionsantrittsalter für Frauen steigt schrittweise ab 2024 auf 65 Jahre – genau wie bei den Männern. - Männer: regulär ab 65 Jahren
Das bedeutet: Ab 2033 gehen alle – egal ob Frau oder Mann – mit 65 Jahren in Pension.
Wie viele Versicherungsjahre brauche ich?
Damit du in Pension gehen kannst, brauchst du mindestens:
180 Versicherungsmonate (15 Jahre) an Beitragszeiten – also Zeiten, in denen du gearbeitet und in die Pensionsversicherung eingezahlt hast.
Oder:
300 Monate (25 Jahre) an Versicherungszeiten, auch inklusive Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Präsenz- oder Zivildienst.
Oder:
15 Jahre Erwerbstätigkeit in den letzten 30 Jahren
Am besten: Du lässt dich frühzeitig beraten – z. B. bei der Pensionsversicherung oder der AK.
Was ist mit Frühpension oder Schwerarbeitspension?
In bestimmten Fällen kannst du früher in Pension gehen – etwa bei:
Schwerarbeitspension
- Mindestens 45 Beitragsjahre
- Tätigkeit muss als „Schwerarbeit“ anerkannt sein
- Aktuell ab 60 Jahren möglich
Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“)
- Abhängig vom Geburtsjahr
- Wird politisch regelmäßig verändert
- Achtung: Diese Regelung wurde deutlich eingeschränkt – wir als Gewerkschaft setzen uns dafür ein, dass Menschen mit jahrzehntelanger Arbeit früher und ohne Abschläge in Pension gehen können.
Wie hoch ist meine Pension?
Die Höhe hängt ab von:
- Wie viele Jahre du Beiträge gezahlt hast
- Wie hoch dein Einkommen war
- Ob du Abschläge durch Frühpension hast
Frühpension = oft lebenslange Abschläge!
Späterer Pensionsantritt = Bonus auf die Pensionshöhe
Aber Achtung: Nicht jeder kann es sich leisten, länger zu arbeiten – und auch nicht jede:r ist mit 65 noch gesund genug. Deshalb sagen wir: Wer lange gearbeitet hat, soll auch früher gehen dürfen – und zwar ohne Strafe!
Was ist mit Teilpension oder Altersteilzeit?
Wenn du das Arbeitspensum reduzieren willst, ohne gleich ganz in Pension zu gehen, gibt’s Modelle wie:
- Altersteilzeit
- Teilpension
- Pension mit Zuverdienst
Die Regelungen sind oft kompliziert – lass dich von uns beraten, bevor du etwas unterschreibst.
Junge Leute fragen: Gilt das überhaupt noch für mich?
Viele junge Beschäftigte hören: „Bis du in Pension gehst, gibt’s das eh nicht mehr.“
Wir sagen: Blödsinn! Unser Pensionssystem ist solide, stabil und finanzierbar – wenn wir gemeinsam dafür kämpfen.
Was wir nicht brauchen, sind:
Erhöhungen des Pensionsantrittsalters
Abschläge für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben
Privatisierungen, bei denen nur Versicherungen abkassieren
Was wir brauchen:
Ein solidarisches Pensionssystem
Absicherung für alle – auch für prekär Beschäftigte & Teilzeit
Stärkung der gesetzlichen Pension – nicht Kürzung!
Fazit: Die Pension ist kein Geschenk – du hast sie dir verdient!
Du hast dein Leben lang gearbeitet, Beiträge gezahlt, Leistung gebracht – dann hast du auch ein Recht auf eine Pension, von der du leben kannst.
Wir als Gewerkschaft sagen klar:
Keine Anhebung des Pensionsantrittsalters!
Abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren Arbeit!
Gerechte Lösungen für alle, die körperlich schwer arbeiten!
Zugehörige Links bzw. Quellen:
https://www.pensionsversicherung.at
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitsrecht/Pension.html
https://www.sozialministerium.at/Themen/Alter-und-Pension/Pension/Alters-Und-Vorzeitpension.html